....Natürlich ist es eine Verfassung...
die Frage, die ich allerdings sehr legitim finde in diesem Zusammenhang und über die ich mir den Kopf zerbreche, ist:  Das Grundgesetz hält den Stabilitätsrekord und genießt hohes Vertrauen in der Bevölkerung, aber vertraut das Grundgesetz auch in den mündigen Bürger? Müsste man das dem Bürger entgegengebrachte starke Misstrauen des Grundgesetzes nicht einmal zeitgemäß hinterfragen und überarbeiten, ohne gleich Weimarer Verhältnisse heraufzubeschwören, einmal mit nüchternem Blick fragen, ob der Bürger sich wieder mehr politisch engagieren darf in den Grenzen einer rechtsstaatlichen Demokratie.                                                                                                             
Marianne L.

(..) Indem wir diese Verfassung
zwecks Ratifizierung durch das deutsche Volk
in Übereinstimmung mit dem § 144 (1)
genehmigen, (...)