....Natürlich
ist es eine Verfassung...
die Frage, die ich allerdings sehr legitim finde in
diesem Zusammenhang und über die ich mir den Kopf zerbreche, ist: Das
Grundgesetz hält den Stabilitätsrekord und genießt hohes Vertrauen in der
Bevölkerung, aber vertraut das Grundgesetz auch in den mündigen Bürger? Müsste
man das dem Bürger entgegengebrachte starke Misstrauen des Grundgesetzes nicht
einmal zeitgemäß hinterfragen und überarbeiten, ohne gleich Weimarer
Verhältnisse heraufzubeschwören, einmal mit nüchternem Blick fragen, ob der
Bürger sich wieder mehr politisch engagieren darf in den Grenzen einer rechtsstaatlichen
Demokratie. Marianne L.
(..)
Indem wir diese Verfassung
zwecks Ratifizierung durch das deutsche Volk
in Übereinstimmung mit dem § 144
(1) genehmigen,
(...)